Erhöhung der SGB II Regelsätze ab 2018

Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2018 mehr Geld.
Die Neuberechnung der Regelsätze beruht auf einem Index, der den Anstieg von Preisen und Gehältern berücksichtigt.
Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich um fünf Euro.
Neuberechnung der Regelsätze
(Anklicken zum Vergößern)
Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles:
„Die Anpassung der Regelsätze erfolgt nach einem klaren und transparenten Mechanismus.
Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe nehmen an der
allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teil. Das System der Grundsicherung ist
leistungsstark und sucht seinesgleichen in Europa und der Welt. Die Leistungen sichern das
Existenzminimum, daher richten sich all unsere Anstrengungen darauf, die
Hilfebedürftigkeit der Menschen zu beenden und den Anschluss ans Arbeitsleben
herzustellen.“
Weitere Informationen finden Sie hier.
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